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Bewilligungen

Bewilligungen für Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachpersonen oder Spitex-Organisationen

Die Berufsausübung ist stark reguliert und stellt die Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer vor zusätzliche Herausforderungen. Zusätzlich zu einer Berufsausübungsbewilligung oder einer Betriebsbewilligung bedürfen Leistungserbringer einer Zulassung, um ihre Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen zu dürfen. Davon betroffen sind alle Leistungserbringer, welche ihre Leistungen ambulant erbringen, einschliesslich Medizinal- und Gesundheitsfachpersonen, ambulante medizinische Einrichtungen, Spitex Organisationen, Laboratorien sowie Abgabestellen von Medizinprodukten. Hier finden Sie weitere Informationen über die Auswirkungen auf Ihre Tätigkeit und wie wir Sie dabei unterstützen können.

Wer wir sind

Streichenberg verfügt über ein Team von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die sich auf die Vertretung von Leistungserbringern in Bewilligungs- und Zulassungsfragen spezialisiert haben. Mit Erfolg haben wir Akteure im Gesundheitswesen in komplexen juristischen Fragen beraten und prozessual unterstützt.