Bewilligungen
Bewilligungen für medizinische Fachpersonen, Spitex-Organisationen und Kosmetik
Die Berufsausübung ist stark reguliert und stellt die Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer vor zusätzliche Herausforderungen. Zusätzlich zu einer Berufsausübungsbewilligung oder einer Betriebsbewilligung bedürfen Leistungserbringer einer Zulassung, um ihre Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen zu dürfen. Davon betroffen sind alle Leistungserbringer, welche ihre Leistungen ambulant erbringen, einschliesslich Medizinal- und Gesundheitsfachpersonen, ambulante medizinische Einrichtungen, Spitex Organisationen, Laboratorien sowie Abgabestellen von Medizinprodukten. Die Tätigkeit von Kosmetikerinnen kann unter Umständen ebenfalls reguliert sein. Hier finden Sie weitere Informationen über die Auswirkungen auf Ihre Tätigkeit und wie wir Sie dabei unterstützen können.
Wer wir sind
Mit Matthias Stauffacher und Andrea Waditschatka verfügt Streichenberg und Partner über ein Team, das sich auf die Vertretung von Leistungserbringern in Bewilligungs- und Zulassungsfragen spezialisiert hat. Mit Erfolg haben wir bereits viele Einzelpersonen und Unternehmen im Gesundheitswesen in komplexen juristischen Fragen beraten und prozessual unterstützt. Beginnend bei der Frage, ob überhaupt eine bewilligungspflichtige Tätigkeit vorliegt bis hin zur Unterstützung bei der Erlangung der notwendigen Bewilligungen - wir bieten Ihnen die passende Beratung während des gesamten Prozesses. Unser Angebot ist so vielfältig wie unsere Kunden.