Rechtsanwalt Matthias Stauffacher bespricht mit Rechtsanwältin Andrea Waditschatka einen Fall im Sitzungszimmer

Unsere Leistungen

Was wir Ihnen bieten

Um in einem sich rasch wandelnden regulatorischen und technologisch anspruchsvollen Umfeld bestehen zu können, brauchen Sie Ansprechspersonen mit fundierten Branchenkenntnissen, denen Sie vertrauen können. Das Team von Streichenberg Rechtsanwälte ist genau dieser Partner für Sie: Unsere Klienten und Klientinnen schätzen uns für unsere praktische Herangehensweise und unsere kreativen Lösungsansätze, kombiniert mit langjähriger Kenntnis des Gesundheitswesens in der Schweiz.

Die von uns auf dieser Website bereitgestellten Informationen und von uns angebotenen Leistungen sollen Unternehmen und medizinische Leistungserbringer in der Bewältigung der rechtlichen und regulatorischen Herausforderungen unterstützen. Lesen Sie dazu unsere Artikel oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf um Erfahrungen auszutauschen: Sie können uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular erreichen.

Angebot

Bewilligungspflichtige Tätigkeit

Sie sind angestellte Physiotherapeutin oder selbständig tätige Kosmetikerin und möchten sich erkundigen, ob Ihr Tätigkeit einer Bewilligungspflicht unterstehen? Sie sind mit der Vielzahl an Merkblättern und Ausführungen zu Ihrer Tätigkeit überfordert und möchten Klarheit haben, inwiefern Ihre Tätigkeit einer Regulierung oder Bewilligungspflicht unterliegt? Wir unterstützten Sie gerne in Ihrem Anliegen. Wir bieten für unsere Leistungen attraktive Pauschalpreise und machen Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot.  

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Angebot

Bewilligung / Zulassung

Sie möchten ein Gesuch um Erteilung einer Bewilligung als Leistungserbringer oder Leistungserbringerin stellen? Ob Arzt, Ärztin, Pflegefachperson, Ambulatorium, Labor, Physiotherapeutin, Spitexorganisation oder auch als Abgabstelle, gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Gesuch oder bei Fragen zum Besitzstand, der 90 Tage Bewilligung oder zu den Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um eine Zulassung zu erhalten. Wir bieten für unsere Leistungen attraktive Pauschalpreise und machen Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot.  

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Kosmetik

Kosmetikerinnen und Kosmetiker sowie Ärztinnen und Ärzte, die im kosmetischen Bereich tätig sind, können unter Umständen regulatorischen Vorgaben unterstehen, wenn sie kosmetische Behandlungen durchführen. Je nach dem, welches Produkt verwendet wird oder welche Behandlung zur Anwendung gelangt, kann eine Behandlung nur unter der direkten Aufsicht von Ärztinnen und Ärzten oder durch diese selbst durchgeführt werden. Sie möchten wissen, ob Sie Ihre Tätigkeit in zulässiger Weise ausüben oder ob ein Anpassungsbedarf besteht? Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gerne.

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PharmaCircular

Sie möchten elektronisch unsere Publikationen erhalten, mit denen wir Sie über aktuelle Themen im Umgang mit Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie zu weiteren Fragen im Gesundheitsrecht informieren. Die Bestellung unserer Publikationen sind für Sie unentgeltlich.

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